Allgemeine Hygienemaßnahmen

 
1.Jedem Therapiebegleithundführer ist der Hygieneplan seiner Einrichtung (oder der Einrichtung in der er mit dem Hund zu Gast ist) bekannt und er hält diesen nach bestem Wissen und Gewissen ein.

2. Jeder Therapiebegeithund wird gesund und ausgeglichen ernährt und die geltenden Tierschutzbedingungen werden eingehalten.

3. Lebensmittel die für den menschlichen Verzehr vorgesehen sind werden vom Hund ferngehalten und getrennt vom Hundefutter aufbewahrt.

4. Vor der Zubereitung von Lebensmitteln bzw. vor dem Essen werden die Hände sorgfältig gewaschen und ggf. desinfiziert.

5. Nach intensivem Streicheln oder Lecken sind die Hände und die beleckten Körperteile zu waschen, bei Abwehrgeschwächten erfolgt eine Desinfektion. Das Lecken im Gesicht ist grundsätzlich nicht erlaubt.

6. Beim Auftragen z.B. von Vitaminpaste aus der Tube sind Q-Tipps, Holz-Spatel oder andere Träger zu verwenden, damit die Tubenöffnung nicht mit der Haut des Klienten in Berührung kommt.

7. Besonders bei klinischem Personal ist darauf zu achten, dass ein Hände waschen und desinfizieren nach dem Umgang mit dem Hund und vor dem Umgang mit dem nächsten Patienten erfolgt.

8. Beim Setzen/Legen des Hundes auf das Bett von Kranken sind kochfeste Laken unterzulegen die bei jedem Patienten und nach jedem Einsatz gewechselt werden.

9. Nach Urinieren/Absetzen von Kot durch den Hund in der Einrichtung erfolgt eine Grobreingung mit einem Einmalhandtuch und eine gezielte, auf die betroffene Stelle beschränkte Nachdesinfektion mit einem alkoholischen Flächendesinfektionsmittel, das fettlösende Eigenschaften und eine kurze Einwirkzeit aufweist.

10. Der Kot im Gelände der Einrichtung wird vom Hundehalter angemessen und zeitnah entsorgt.
 

Maßnahmen im Bezug auf den Hund

1. Der Hund ist frei von, für Menschen ansteckenden Erkrankungen.

2. Bei akuter Erkrankung oder einem ungeklärten Krankheitsbild wird der Hund nicht eingesetzt.

3. Es besteht ein vollständiger Impfschutz des Hundes. Dieser kann durch Eintragungen im Impfbuch des Hundes nachgewiesen werden.

4. Der Hund wird nachweislich mindestens alle drei Monate entwurmt.

5. Es erfolgt ein zeitnahes Entfernen und eine prophylaktische Behandlung von Ektoparasiten (Zecken, Flöhe, Milben, etc.). Bei Spot-on Präperaten ist darauf zu achten, dass diese so angewandt werden, dass danach wenigstens 24 Stunden keine Kontakte zu Klienten stattfinden.

6. Der Hund wird regelmäßig alle sechs Monate oder unverzüglich bei akuter Erkrankung einem Tierarzt zum Gesundheitscheck vorgestellt.

7. Folgende Unterlagen sind im Original und in Kopie auf neuestem Stand aufzubewahren: Prüfungsbescheinigung, Impfpass, Entwurmungsprotokoll, Dokumentation über Tierarztbesuche, Versicherungsnachweise.

8. Die Umgebung des Hundes sollte sichtbar sauber und ordentlich gestaltet sein. Dazu gehört, dass der Fußboden vom Aufenthaltsbereich des Hundes regelmäßig 1-2 mal pro Woche gereinigt wird. Das der Liegebereich wenigstens einmal in der Woche zu reinigen ist, dass die Hundedecke bei hohen Temperaturen ein- einmal wöchentlich gewaschen wird und dass der Fress- und Wassernapf des Hundes täglich gereinigt werden.

9. Der Hund sollte regelmäßig gewaschen und gebürstet werden.

10. Spielmaterial das vom Hund benutzt wird, wird in einer seperaten Kiste aufbewahrt und regelmäßig gereinigt.
 

Zugangseinschränkungen für Tiere Folgende Bereiche der Einrichtung dürfen vom Hund in der Regel nicht betreten werden:

1. Küche.

2. Tee- bzw. Verteilerküche.

3. Kantine.

4. Bäder.

5. Toiletten.

6. Wäscherei.

7. Wäschelager.

8. Vorratsraum.

9. Untersuchungszimmer.

10. Zimmer und Aufenthaltsräume von Menschen mit bekannten Hundehaarallergien.

11. Zimmer und Aufenthaltsräume von Menschen mit akuten Erkrankungen, es sei denn es liegt eine gegenteilige schriftliche Aussage des behandelnden Arztes vor.

12. Zimmer von Menschen mit ausgedehnten Ekzemen.

13. Zimmer und Aufenthaltsräume von Menschen mit multiresistenten oder sehr infektiösen Erregern besiedelt oder infiziert sind.

14. Zimmer und Aufenthaltsräume von stark abwehrgeschwächten Menschen mit einer schweren Störung des Immunsystems, z.B. ausgeprägte Allergien, Asthma, schwere Formen der Neurodermitis es sei denn es liegt eine gegenteilige schriftliche Aussage des behandelnden Arztes vor.

15. Zimmer von Menschen mit stark immunsupprimierende Erkrankungen bzw. Zustände, z.B. Krebs, Leukämie, Cortison- bzw. Zytostatika-Therapie; akute Erkrankungen und Infektionen (Infektionsgefahr für Tier, Weitergabe an andere Patienten durch das Tier, Verschlimmerung der Infektion des Patienten).

16. Zimmer von Menschen mit psychischen Erkrankungen, z.B. akute psychotische Dekompensation; Hundephobie. Ausnahmen sind hier nach einem sorgfältigen Abwägen der Risiken möglich.
 

Dazu auch einzusehen sind folgende Internetseiten:

 
 
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